Vaduz (ots) -
Gesuche für Beiträge zur Förderung der Verarbeitung und des Absatzes von inländischen Landwirtschaftsprodukten können bis zum 28. Februar 2026 beim Amt für Umwelt (info.au@llv.li) eingereicht werden. Als rechtliche Grundlage dient die Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte (LVAV, LGBI. 2024 Nr. 331).
Die LVAV zielt darauf ab, die Wertschöpfungsketten inländischer Landwirtschaftsprodukte und die Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft zu fördern. Ebenso soll der Konsum von inländischen Landwirtschaftsprodukten erhöht und das verarbeitende Gewerbe bei der Entwicklung innovativer Landwirtschaftsprodukte gestärkt werden.
Förderungsleistungen können gewährt werden für:
- die Verarbeitung von inländischen Landwirtschaftsprodukten im Inland,
- Massnahmen zur regionalen Absatzförderung von inländischen Landwirtschaftsprodukten, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, Verkaufsförderung, Basiswerbung für die liechtensteinische Landwirtschaft sowie Marktforschung.
Die Richtlinien, das Gesuchsformular sowie die Bewertungskriterien sind auf www.llv.li in der Rubrik "Freizeit, Umwelt & Tierhaltung" unter "Landwirtschaft" und "Förderungen" zu finden.
Die Kommission freut sich auf Ihr Gesuch.
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Mathias Rüesch, Abteilung Landwirtschaft
T +423 236 60 71
mathias.rueesch@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938057
Gesuche für Beiträge zur Förderung der Verarbeitung und des Absatzes von inländischen Landwirtschaftsprodukten können bis zum 28. Februar 2026 beim Amt für Umwelt (info.au@llv.li) eingereicht werden. Als rechtliche Grundlage dient die Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte (LVAV, LGBI. 2024 Nr. 331).
Die LVAV zielt darauf ab, die Wertschöpfungsketten inländischer Landwirtschaftsprodukte und die Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft zu fördern. Ebenso soll der Konsum von inländischen Landwirtschaftsprodukten erhöht und das verarbeitende Gewerbe bei der Entwicklung innovativer Landwirtschaftsprodukte gestärkt werden.
Förderungsleistungen können gewährt werden für:
- die Verarbeitung von inländischen Landwirtschaftsprodukten im Inland,
- Massnahmen zur regionalen Absatzförderung von inländischen Landwirtschaftsprodukten, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, Verkaufsförderung, Basiswerbung für die liechtensteinische Landwirtschaft sowie Marktforschung.
Die Richtlinien, das Gesuchsformular sowie die Bewertungskriterien sind auf www.llv.li in der Rubrik "Freizeit, Umwelt & Tierhaltung" unter "Landwirtschaft" und "Förderungen" zu finden.
Die Kommission freut sich auf Ihr Gesuch.
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Mathias Rüesch, Abteilung Landwirtschaft
T +423 236 60 71
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