Ein Anleger investierte 2019 auf eine Empfehlung seiner Bank 15.000 Euro in den offenen Immobilienfonds "UniImmo: Wohnen ZBI". Als er seine Anteile 2024 kündigen wollte, stellte sich eine 12-Monate-Rückgabefrist heraus. Die Bank hätte dazu beraten müssen, so ein aktuelles Urteil. In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann (AKH-H Rechtsanwälte) geführten Verfahren hat das Landgericht (LG) Münster einem geschädigten Anleger umfassenden Schadensersatz zugesprochen. Gegenstand des Verfahrens ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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