Nach einem Sturz stirbt ein Versicherter an den Folgen einer Hirnblutung. Seine Ehefrau und Tochter fordern die volle Todesfall-Leistung aus der Unfallversicherung. Streitpunkt ist, in welchem Umfang eine bestehende Krankheit mit Medikamenteneinnahme eine Leistungskürzung rechtfertigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025, eine wichtige versicherungsrechtliche Grundsatzfrage entschieden. Im Mittelpunkt stand die korrekte Anwendung der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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