Berlin (ots) -
Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg gegen den SPIEGEL weise ich als Rechtsanwalt von Josef Brunner namens und in Vollmacht meines Mandanten auf Folgendes hin:
Der SPIEGEL berichtete Anfang Dezember 2025 über strafrechtliche Vorwürfe gegen meinen Mandanten, denen dieser entschieden entgegentritt. Nachdem das Magazin sich weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, habe ich für meinen Mandanten nunmehr eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Berichterstattung des SPIEGEL den Vorgaben der Verdachtsberichterstattung nicht genügt. Es fehlt, so das Gericht, für den Verdacht bereits an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen. Der SPIEGEL muss die u.a. online erfolgte Verdachtsberichterstattung nunmehr löschen und darf sie nicht mehr verbreiten.
Rechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny
Pressekontakt:
Schertz Bergmannn Rechtsanwälte Part mbB
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Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
E-Mail: nn@schertz-bergmann.de
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/62754/6205073
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Der SPIEGEL berichtete Anfang Dezember 2025 über strafrechtliche Vorwürfe gegen meinen Mandanten, denen dieser entschieden entgegentritt. Nachdem das Magazin sich weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, habe ich für meinen Mandanten nunmehr eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Berichterstattung des SPIEGEL den Vorgaben der Verdachtsberichterstattung nicht genügt. Es fehlt, so das Gericht, für den Verdacht bereits an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen. Der SPIEGEL muss die u.a. online erfolgte Verdachtsberichterstattung nunmehr löschen und darf sie nicht mehr verbreiten.
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