Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, den Bericht und Antrag zur Abänderung des Tabakpräventionsgesetzes verabschiedet. Die Abänderung wurde notwendig, um neben den traditionellen Rauchwaren wie Zigaretten und Zigarren auch die zunehmend gefragten "Ersatzprodukte" wie Tabakheater, Kräuterzigaretten oder Nikotinpouches in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubinden. Mit dieser Novelle wird der Schutz vor Passivrauchen sowie das Werbe- und Sponsoringverbot auf diese neue Produktpalette ausgedehnt und damit der präventive Gesundheitsschutz gestärkt.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
+423 236 60 94
Michael.Winkler@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938096
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, den Bericht und Antrag zur Abänderung des Tabakpräventionsgesetzes verabschiedet. Die Abänderung wurde notwendig, um neben den traditionellen Rauchwaren wie Zigaretten und Zigarren auch die zunehmend gefragten "Ersatzprodukte" wie Tabakheater, Kräuterzigaretten oder Nikotinpouches in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubinden. Mit dieser Novelle wird der Schutz vor Passivrauchen sowie das Werbe- und Sponsoringverbot auf diese neue Produktpalette ausgedehnt und damit der präventive Gesundheitsschutz gestärkt.
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