Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus an den Landtag verabschiedet. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls soll die nationale Sicherheitspolitik gestärkt und gleichzeitig ein zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung in Europa geleistet werden.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 verpflichtet die Vertragsstaaten, Handlungen zu bestrafen, die zwar keine Terrorakte sind, aber zu terroristischen Straftaten führen könnten. Das Übereinkommen wurde im November 2016 durch Liechtenstein ratifiziert.
Das Zusatzprotokoll erweitert die bestehenden Regelungen des Übereinkommens und verpflichtet die Vertragsstaaten zusätzlich zur Kriminalisierung von Reisen für terroristische Zwecke, deren Finanzierung und Unterstützung sowie des passiven Aspekts der Ausbildung ("Ausgebildet-Werden" für Terrorismus). Die Vertragsstaaten werden zudem aufgefordert, Informationen über Reisende, die einem terroristischen Zweck nachgehen, auszutauschen und eine 24/7-Kontaktstelle zu bezeichnen. Bis heute haben 31 Staaten sowie die Europäische Union das Protokoll ratifiziert. Zwölf weitere Staaten haben es unterzeichnet. Liechtenstein hat das Zusatzprotokoll am 13. November 2025 unterzeichnet.
Die Bestimmungen des Zusatzprotokolls werden mit der bestehenden liechtensteinischen Gesetzeslage bereits umgesetzt. Eine Anpassung der bestehenden Gesetze ist daher nicht notwendig. Liechtenstein stärkt durch eine Ratifikation die nationale Sicherheitspolitik und unterstreicht gleichzeitig seine Rolle als verlässlicher Partner im europäischen Sicherheitsverbund.
Der vollständige Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li eingesehen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Valentin Flatz
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50
Valentin.Flatz@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938098
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus an den Landtag verabschiedet. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls soll die nationale Sicherheitspolitik gestärkt und gleichzeitig ein zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung in Europa geleistet werden.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 verpflichtet die Vertragsstaaten, Handlungen zu bestrafen, die zwar keine Terrorakte sind, aber zu terroristischen Straftaten führen könnten. Das Übereinkommen wurde im November 2016 durch Liechtenstein ratifiziert.
Das Zusatzprotokoll erweitert die bestehenden Regelungen des Übereinkommens und verpflichtet die Vertragsstaaten zusätzlich zur Kriminalisierung von Reisen für terroristische Zwecke, deren Finanzierung und Unterstützung sowie des passiven Aspekts der Ausbildung ("Ausgebildet-Werden" für Terrorismus). Die Vertragsstaaten werden zudem aufgefordert, Informationen über Reisende, die einem terroristischen Zweck nachgehen, auszutauschen und eine 24/7-Kontaktstelle zu bezeichnen. Bis heute haben 31 Staaten sowie die Europäische Union das Protokoll ratifiziert. Zwölf weitere Staaten haben es unterzeichnet. Liechtenstein hat das Zusatzprotokoll am 13. November 2025 unterzeichnet.
Die Bestimmungen des Zusatzprotokolls werden mit der bestehenden liechtensteinischen Gesetzeslage bereits umgesetzt. Eine Anpassung der bestehenden Gesetze ist daher nicht notwendig. Liechtenstein stärkt durch eine Ratifikation die nationale Sicherheitspolitik und unterstreicht gleichzeitig seine Rolle als verlässlicher Partner im europäischen Sicherheitsverbund.
Der vollständige Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li eingesehen werden.
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