Vernier/Ostermundigen (ots) -
Der TCS weist darauf hin, dass für alle, die in der Schweiz auf Autobahnen unterwegs sind, per 1. Februar die Vignette 2026 gelöst sein muss. Ansonsten droht eine Busse. Die elektronische Vignette wird nicht automatisch erneuert. Gemäss Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit haben sich im vergangenen Jahr 45 Prozent für die digitale Variante entschieden.
Die Vignette 2026 ist blau. Für viele Autofahrerinnen und -fahrer, die sich für digitale Variante entscheiden, ist dies jedoch nicht mehr relevant. Seit zwei Jahren kann die E-Vignette über das Online-Portal www.e-vignette.ch des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG, gelöst werden. Die Vignette 2025 ist noch bis 31. Januar gültig, ab 1. Februar 2026 muss mit einer Busse gerechnet werden, wenn man nicht die neue gelöst hat.
E-Vignette auf dem Vormarsch
Gemäss BAZG waren im vergangenen Jahr fast fünf Millionen mit einer E-Vignette unterwegs (Gegenüber 3,8 Millionen in 2024). Davon wurden 42 Prozent von Fahrzeughalterinnen und -haltern mit ausländischem Kontrollschild gekauft.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne dass sie die Sicht behindert. Der TCS rät, alte Vignetten zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch diese eingeschränkt ist.
Vorsicht vor betrügerischen Gebühren
Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das offizielle Portal des BAZG zu bestellen. Die Vignette kostet in der Klebevariante wie auch digital genau 40 Schweizer Franken. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Es gibt betrügerische Nachahmerseiten, jegliche Zusatzgebühren könnten auf eine solche Seite hinweisen.
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Verwendung der Vignetten-Einnahmen
Die Einnahmen aus der Autobahnvignette fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Dadurch kommt sie dem Unterhalt, Betrieb und Weiterentwicklung der Schweizer Nationalstrassen zugute. Ausserdem leistet sie einen Bundesbeitrag an grosse Projekte im Agglomerationsverkehr, einschliesslich Verkehrsdrehscheiben, Velo- und Fussgängerinfrastrukturen sowie für den öffentlichen Verkehr. Die Vignette ist somit eine wichtige Investitionsquelle für ein sicheres und zuverlässiges Schweizer Verkehrsnetz.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch
Original-Content von: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000091/100938107
Der TCS weist darauf hin, dass für alle, die in der Schweiz auf Autobahnen unterwegs sind, per 1. Februar die Vignette 2026 gelöst sein muss. Ansonsten droht eine Busse. Die elektronische Vignette wird nicht automatisch erneuert. Gemäss Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit haben sich im vergangenen Jahr 45 Prozent für die digitale Variante entschieden.
Die Vignette 2026 ist blau. Für viele Autofahrerinnen und -fahrer, die sich für digitale Variante entscheiden, ist dies jedoch nicht mehr relevant. Seit zwei Jahren kann die E-Vignette über das Online-Portal www.e-vignette.ch des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG, gelöst werden. Die Vignette 2025 ist noch bis 31. Januar gültig, ab 1. Februar 2026 muss mit einer Busse gerechnet werden, wenn man nicht die neue gelöst hat.
E-Vignette auf dem Vormarsch
Gemäss BAZG waren im vergangenen Jahr fast fünf Millionen mit einer E-Vignette unterwegs (Gegenüber 3,8 Millionen in 2024). Davon wurden 42 Prozent von Fahrzeughalterinnen und -haltern mit ausländischem Kontrollschild gekauft.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne dass sie die Sicht behindert. Der TCS rät, alte Vignetten zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch diese eingeschränkt ist.
Vorsicht vor betrügerischen Gebühren
Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das offizielle Portal des BAZG zu bestellen. Die Vignette kostet in der Klebevariante wie auch digital genau 40 Schweizer Franken. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Es gibt betrügerische Nachahmerseiten, jegliche Zusatzgebühren könnten auf eine solche Seite hinweisen.
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Verwendung der Vignetten-Einnahmen
Die Einnahmen aus der Autobahnvignette fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Dadurch kommt sie dem Unterhalt, Betrieb und Weiterentwicklung der Schweizer Nationalstrassen zugute. Ausserdem leistet sie einen Bundesbeitrag an grosse Projekte im Agglomerationsverkehr, einschliesslich Verkehrsdrehscheiben, Velo- und Fussgängerinfrastrukturen sowie für den öffentlichen Verkehr. Die Vignette ist somit eine wichtige Investitionsquelle für ein sicheres und zuverlässiges Schweizer Verkehrsnetz.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch
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