Kurzzeitige Teilrente öffnet keinen Weg in die Familienversicherung: Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass ein vorübergehendes Unterschreiten der Einkommensgrenze nicht ausreicht. Damit scheitert der Kläger mit seinen Wechselplänen von der PKV in die GKV. Ehepartner können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) familienversichert werden, wenn sie ihre Altersrente nur für kurze Zeit als Teilrente beziehen, um vorübergehend unter die maßgebliche Einkommensgrenze zu fallen. Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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