Berlin (ots) -
Mitarbeitende von Apotheken werden immer wieder bedroht und im Apotheken-Notdienst auch telefonisch belästigt. Das Bundesjustizministerium hat vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dafür sorgen soll, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer: "Immer wieder erreichen die Apothekerkammern einzelne Meldungen zu Übergriffen, die wir sehr ernst nehmen. Diese Gewalt verursacht nicht nur individuelles psychisches Leid, sondern kann auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens beeinträchtigen. Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und will den Schutz für alle im Gemeinwohl tätigen Menschen ausweiten. Dafür sind wir dem Bundesjustizministerium dankbar. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen sich auf den staatlichen Schutz verlassen können."
Hoffmann: "Im Apothekennotdienst sind Apothekerinnen und Apotheker immer wieder sexuell oder politisch motivierten Belästigungen ausgesetzt, auch durch Anrufe. Bereits beim Deutschen Apothekertag im Herbst 2022 wurde ein Antrag der Apothekerkammern Hamburg und Rheinland-Pfalz für besseren Schutz von Apothekerinnen und Apotheker zu bedrohlichen oder belästigenden Anrufen im Notdienst angenommen." Bislang konnten die registrierten Fälle wegen bestehender Lücken in der Strafverfolgung nicht geahndet werden. Hoffmann: "Apothekerinnen und Apotheker können sich belästigenden Anrufen nicht entziehen - denn sie müssen im Notdienst telefonisch erreichbar sein. Das missbrauchen die Täter."
Vor kurzem hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine entsprechende Stellungnahme zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens abgegeben. Dieser soll die Behinderung der beruflichen Tätigkeit von Apothekerinnen und Apotheker sowie des Apothekenpersonals durch Gewalt unter Freiheitsstrafe stellen.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/7002/6205986
Mitarbeitende von Apotheken werden immer wieder bedroht und im Apotheken-Notdienst auch telefonisch belästigt. Das Bundesjustizministerium hat vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dafür sorgen soll, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer: "Immer wieder erreichen die Apothekerkammern einzelne Meldungen zu Übergriffen, die wir sehr ernst nehmen. Diese Gewalt verursacht nicht nur individuelles psychisches Leid, sondern kann auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens beeinträchtigen. Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und will den Schutz für alle im Gemeinwohl tätigen Menschen ausweiten. Dafür sind wir dem Bundesjustizministerium dankbar. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen sich auf den staatlichen Schutz verlassen können."
Hoffmann: "Im Apothekennotdienst sind Apothekerinnen und Apotheker immer wieder sexuell oder politisch motivierten Belästigungen ausgesetzt, auch durch Anrufe. Bereits beim Deutschen Apothekertag im Herbst 2022 wurde ein Antrag der Apothekerkammern Hamburg und Rheinland-Pfalz für besseren Schutz von Apothekerinnen und Apotheker zu bedrohlichen oder belästigenden Anrufen im Notdienst angenommen." Bislang konnten die registrierten Fälle wegen bestehender Lücken in der Strafverfolgung nicht geahndet werden. Hoffmann: "Apothekerinnen und Apotheker können sich belästigenden Anrufen nicht entziehen - denn sie müssen im Notdienst telefonisch erreichbar sein. Das missbrauchen die Täter."
Vor kurzem hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine entsprechende Stellungnahme zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens abgegeben. Dieser soll die Behinderung der beruflichen Tätigkeit von Apothekerinnen und Apotheker sowie des Apothekenpersonals durch Gewalt unter Freiheitsstrafe stellen.
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