BGH stoppt lukrative Untervermietung: Eine Zweizimmerwohnung in Berlin wurde ohne Erlaubnis möbliert untervermietet - zu mehr als doppelt so hoher Miete wie die des Hauptmieters. Der BGH macht klar: Untervermietung darf nicht zur Gewinnerzielung missbraucht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Untervermietung nicht dazu genutzt werden darf, überhöhte Gewinne auf Kosten von Untermietern zu erzielen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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