Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Zulässigkeit von gewinnbringenden Untervermietungen geurteilt - und stellt damit den Markt zugunsten der Vermieter auf den Kopf. Die Begründung der Entscheidung könnte auch den Kursen von Immobilienaktien Auftrieb geben. Die BGH-Entscheidung Die Zeiten, als Mieter ihre günstige Monatsmiete dazu nutzten, die Wohnung teils über Jahre gewinnbringend unterzuvermieten, dürften der Vergangenheit angehören. Denn ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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