Seit Jahresbeginn können Ruheständler neben der gesetzlichen Rente bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Bei der sogenannten "Aktivrente" sind aber diese fiskalischen Fallstricke zu beachten. Falle 1: Vorgezogener Rentenbezug Für die Aktivrente gilt kein steuerlicher Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Zuverdienst durch die Arbeit im Ruhestand nicht angerechnet wird, wenn es darum geht, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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