Seit dem 1. Januar 2026 wird der Grad der Behinderung (GdB) bei neuen Feststellungen automatisch elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Grundlage ist eine Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Ziel ist es, das Verfahren zur Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen zu vereinfachen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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