Ein Immobilienmakler diskriminierte eine Mietinteressentin wegen ihres Namens und muss jetzt zahlen: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Benachteiligung aus ethnischen Gründen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schadenersatz nach sich zieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Immobilienmakler einer Mietinteressentin wegen Benachteiligung aus ethnischen Gründen Schadenersatz schuldet. Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat bestätigte damit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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