STRASSBURG (dpa-AFX) - Russland hat einem Urteil zufolge wegen der Inhaftierung des mittlerweile gestorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny Menschenrechte verletzt. Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest. Die Richterinnen und Richter kritisierten unter anderem eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung und unmenschliche Haftbedingungen.
Den Ausführungen des Gerichtshofs zufolge stand Nawalny während eines Teils der Haftzeit unter ständiger Videoüberwachung. Zudem wurde ihm durch stündliche oder zweistündliche Sicherheitskontrollen der Schlaf entzogen sowie die Haare vollständig abrasiert. "Diese Aspekte seiner Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider", urteilte der Menschenrechtsgerichtshof.
Darüber hinaus hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt, dass er Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit und seines Lebens äußerte - trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags auf ihn kurz zuvor. Der Kreml-Gegner starb 2024 unter unklaren Umständen in dem Straflager "Polarwolf" in der Arktisregion.
Russland ignorierte vorherige EGMR-Entscheidungen
Der Oppositionspolitiker war im Januar 2021 festgenommen und inhaftiert worden. Zuvor hatte er sich nach einem Giftanschlag medizinisch behandeln lassen im Ausland. Nach seiner Rückkehr nach Russland leiteten die dortigen Behörden ein Verfahren zur Vollstreckung einer bereits 2014 verhängten Bewährungsstrafe ein. Diese Verurteilung hatte der Straßburger Gerichtshof in einer früheren Entscheidung als rechtswidrig angesehen.
Russland beachtete dieses Urteil nicht, genauso wenig wie eine einstweilige Maßnahme des EGMR mit der Anweisung gegenüber der russischen Regierung, Nawalny unverzüglich freizulassen. Auch Forderungen des Ministerkomitees des Europarats nach seiner Freilassung blieben wirkungslos. Der Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
Der EGMR sprach Nawalny mit dem Urteil eine Entschädigung von 26.000 Euro für immaterielle Schäden zu. Seine Witwe Julia Nawalnaja hatte das Verfahren nach dem Tod ihres Mannes in seinem Namen weitergeführt. Das Geld wird sie aller Voraussicht nach aber nicht erhalten: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an./vni/DP/jha
