Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Februar 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Geoinformationsgesetzes, des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, des Gesetzes über die amtliche Vermessung, des Baugesetzes und des Gewässerschutzgesetzes (BuA Nr. 71/2025) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2025 wurde diese Vorlage in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht klarstellende Ausführungen. Die Fragen betrafen insbesondere die Schreibeweise der Flurnamen, die Aufgaben der Nomenklatur-kommission, die Zugangsformen zum Leitungskataster und dessen Kosten, die Auswirkungen auf das Geodatenportal der Gemeinden, die Bewilligungs- bzw. Meldepflicht für Bohrungen, die Datenabgabe an die EU und den Zeitplan für die Umstellung der amtlichen Vermessung auf das neue Datenmodell.
Die zweite Lesung ist für März 2026 vorgesehen. Die Abänderungen sollen am 1. Juni 2026 in Kraft treten.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Michael Ospelt, Generalsekretär
T +423 236 61 94
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938254
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Februar 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Geoinformationsgesetzes, des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, des Gesetzes über die amtliche Vermessung, des Baugesetzes und des Gewässerschutzgesetzes (BuA Nr. 71/2025) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2025 wurde diese Vorlage in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht klarstellende Ausführungen. Die Fragen betrafen insbesondere die Schreibeweise der Flurnamen, die Aufgaben der Nomenklatur-kommission, die Zugangsformen zum Leitungskataster und dessen Kosten, die Auswirkungen auf das Geodatenportal der Gemeinden, die Bewilligungs- bzw. Meldepflicht für Bohrungen, die Datenabgabe an die EU und den Zeitplan für die Umstellung der amtlichen Vermessung auf das neue Datenmodell.
Die zweite Lesung ist für März 2026 vorgesehen. Die Abänderungen sollen am 1. Juni 2026 in Kraft treten.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Michael Ospelt, Generalsekretär
T +423 236 61 94
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938254
© 2026 news aktuell-CH
