Ein Rechenfehler des Versicherungsmaklers bei der Wertermittlung eines Hauses entlastet den Versicherer nicht. Das OLG Brandenburg hat nach einem Brandschaden die Berufung eines Gebäudeversicherers zurückgewiesen, dessen Prüfpflichten betont und den Einwand der Unterversicherung verworfen. Im Streit um eine Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden am 05.01.2020 am Haus der Klägerin hat das OLG Brandenburg die Berufung des betroffenen Versicherers zurückgewiesen. Das Landgericht (LG) Neuruppin ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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