Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Februar 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts sowie zur Abänderung der davon betroffenen Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
In seiner Sitzung vom 07. November 2025 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts sowie die Abänderungen des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Asylgesetzes (AsylG) und des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) in erster Lesung beraten.
Der Landtag sprach sich mehrheitlich für das Eintreten auf die Vorlage aus und hat dem Notenaustausch seine Zustimmung erteilt. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie nicht bereits anlässlich der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Insbesondere legt die Regierung dar, wie der Solidaritätsmechanismus funktioniert, wie sich Liechtenstein an diesem Mechanismus beteiligen kann und zeigt auf, welche Elemente der gegenständlichen EU-Verordnungen für Liechtenstein anwendbar respektive nicht anwendbar sind.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im März 2026 in zweiter Lesung behandeln.
Pressekontakt:
Ausländer- und Passamt
Markus Biedermann
T +423 236 60 09
markus.biedermann@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938289
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Februar 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts sowie zur Abänderung der davon betroffenen Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
In seiner Sitzung vom 07. November 2025 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts sowie die Abänderungen des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Asylgesetzes (AsylG) und des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) in erster Lesung beraten.
Der Landtag sprach sich mehrheitlich für das Eintreten auf die Vorlage aus und hat dem Notenaustausch seine Zustimmung erteilt. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie nicht bereits anlässlich der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Insbesondere legt die Regierung dar, wie der Solidaritätsmechanismus funktioniert, wie sich Liechtenstein an diesem Mechanismus beteiligen kann und zeigt auf, welche Elemente der gegenständlichen EU-Verordnungen für Liechtenstein anwendbar respektive nicht anwendbar sind.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im März 2026 in zweiter Lesung behandeln.
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