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Republic Services (RSG): Warum der Müll-Gigant vor einem massiven Kaufsignal steht!

Showdown bei 220 US-Dollar!

Rückblick

Nach einem deutlichen Rückgang von Niveaus über 258 US-Dollar im Sommer hat die Aktie des zweitgrößten Anbieters im Bereich der US-Abfallentsorgung im Bereich von 201 USD einen Boden gefunden. Bei rund 220 US-Dollar hat sich ein horizontaler Widerstand gebildet.

Republic Services-Aktie: Chart vom 05.02.2026, Kürzel: RSG, Kurs: 220.20 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die markante horizontale Widerstandslinie bei 220 US-Dollar ist der entscheidende Deckel. Ein Ausbruch per Tagesschlusskurs über dieses Niveau würde die Bodenbildung abschließen und ein technisches Kaufsignal auslösen.

Mögliches bärisches Szenario

Sollte der Kurs die Marke von 220 USD nicht nachhaltig überwinden, droht ein Double Top auf lokaler Ebene. Sollten die EMAs 20/50 wieder nach unten drehen, würde dies den Abwärtstrend bestätigen. Kurse unter 212.50 US-Dollar würden den Weg in Richtung der November-Tiefststände ebnen.

Meinung

Republic Services ist weit mehr als nur ein "Müllabfuhr"-Unternehmen. Der Konzern betreibt ein hochgradig vernetztes System zur Ressourcenrückgewinnung. Da Müllentsorgung eine essenzielle Dienstleistung ist, kann Republic Services Preiserhöhungen durchsetzen, um die Inflation auszugleichen. Egal, wie die Wirtschaft läuft, Müll fällt immer an. Der Chart zeigt eine klassische Bodenbildungsphase mit einem potenziellen Trendwendesignal, das wir als "Bottom-Fishing" bezeichnen. Der Bereich um 220 USD ist nun die "Make-or-Break"-Zone.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 67.55 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 322.22 Mio. USD
  • Meine Meinung zur Republic Services ist neutral
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 05.02.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in RSG hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

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