Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied: Die GKV muss die Kosten für eine Nierentransplantation in den Niederlanden nicht übernehmen. Anspruch besteht nur, wenn in Deutschland keine gleichwertige Versorgung möglich ist. Eine längere Wartezeit ist dagegen kein Grund. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Nierentransplantation in den Niederlanden zu übernehmen, selbst wenn dort kürzere ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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