Die BaFin hat Dienstleister für die Verbreitung von Ad-hoc-Mitteilungen mit Wirkung zum 01.02.2026 angewiesen, die Eingaben bei der Veröffentlichung von Insiderinformationen anzupassen. Law Corner von Dr. Lutz Pospiech, Partner, und Tobias Reichenberger, Counsel, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München >> aus BondGuide #3-2026 vom 06. Februar Die Änderung betrifft Emittenten, die vor der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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