Wenn ihr online bestellt, kennt ihr das Spiel: Ihr seid nicht zu Hause und das Paket landet irgendwo in der Nachbarschaft. Verbraucherschützer wollten diese Praxis nun strenger reglementieren lassen, doch ein Gericht hat dem vorerst einen Riegel vorgeschoben. Das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Post AG abgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits ging es um die Frage, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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