Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich beim Immobilienteilverkauf nicht um ein Darlehen handelt. Der Bundesverband für Immobilienverrentung (BVIV) sieht somit keinen tragfähigen Anknüpfungspunkt für eine Regulierung nach dem Verbraucherdarlehensrecht. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit vom Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatrechtstheorie an der Ludwigs-Maximilian-Universität München (LMU) befasst sich mit der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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