Anfang des Jahres war es wieder soweit: Die Abgeltungssteuer wurde fällig. Die Depotbanken, die per Gesetz als Erfüllungsgehilfe der Finanzbehörden für die Abführung der Steuer zuständig sind, ließen die IT rotieren. Bereits auf Ausschüttungen gezahlte Abgeltungssteuer muss ebenso berücksichtigt werden wie Teilfreistellungen der einzelnen Fonds, Freistellungsaufträge der Anleger oder gegenzurechnende Verluste, die bei Verkäufen realisiert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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