Zum 1. Januar 2025 ist im Umsatzsteuerrecht eine für den Kunsthandel und für Sammler bedeutsame Änderung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat den ermäßigten Steuersatz für bestimmte Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wieder eingeführt. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die Einzelheiten zur Anwendung der Neuregelung geregelt und zugleich frühere Verwaltungsanweisungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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