Wie ein Firmenname im Handelsregister eingetragen wird, kann den Geschäftsalltag stark beeinflussen. Das OLG Frankfurt entschied, dass der Wunsch einer Gesellschaft, ihren Namen in Versalien eintragen zu lassen, ohne registerrechtliche Bedenken umgesetzt werden kann und muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass die Eintragung eines Firmennamens im Handelsregister ohne die von der Gesellschaft verwendete Schreibweise in Versalien ermessensfehlerhaft sein kann. Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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