Das Bundesministerium der Finanzen hat die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gemacht. Die Pauschalen basieren auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke und dienen der Vereinfachung, indem sie eine monatliche Pauschalverbuchung statt der Aufzeichnung zahlreicher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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