Viele Ruheständler unterschätzen ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Spätestens wenn die jährlichen Alterseinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, wird die Einkommensteuer relevant. Für 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Wer darüber liegt, sollte genau prüfen, welche Ausgaben sich steuerlich geltend machen lassen. Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 NTG24.de
