In München stritt ein Wohnungseigentümer gegen geplante Drohnenaufnahmen zur Dachvermessung. Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung blieb jedoch ohne Erfolg. Das Amtsgericht machte klar, warum der kurze Überflug zulässig war und sogar als schonendere Lösung gilt. Ein Bauunternehmen war damit beauftragt, das Dach eines Wohngebäudes in München im Rahmen einer geplanten energetischen Sanierung zu vermessen. Zu diesem Zweck sollte eine Drohne eingesetzt werden. Hierüber informierte die Baufirma ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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