Berliner Testamente regeln, dass sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben machen. Manchmal werden die Kinder dabei als Schlusserben eingesetzt. Doch manche Formulierungen wie "gemeinsamer Tod" können zu Streit führen. Das OLG Brandenburg klärte kürzlich, wann Kinder bindend erben. Viele Ehepaare regeln ihren Nachlass in einem sogenannten Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Oftmals bestimmen sie auch, wer nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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