Mit Urteilen vom 4. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass erhöhte Grundsteuer-Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in mehreren Ruhrgebietsstädten gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Betroffen sind die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide wurden aufgehoben. Den vollständigen Artikel lesen ...
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