Berlin (ots) -
Vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am 23. Februar die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. - Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen.
Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
"Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken", betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.
Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr zuverlässig gewährt.
Handicap International e. V. - Crossroads (https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/interessenvertretung/themen/) fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen.
Über Handicap International e. V.:
Handicap International/ Humanity & Inclusion (HI) ist eine gemeinnützige Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Wir verbessern langfristig die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung und unterstützen diejenigen, die besonderen Schutz benötigen. HI ist Co-Preisträgerin des Friedensnobelpreises von 1997. Crossroads ist das Programm von Handicap International e.V. für die Verbesserung der Lebenssituation von nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen.
Pressekontakt:
Handicap International - Crossroads
Politische Referentin Flucht und Migration
Sophia Eckert
0176 17 61 01 12
so.eckert@hi.org.
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wendy Taranowski
01578 069 18 59
w.taranowski@hi.org
Original-Content von: Handicap International - Crossroads, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/178763/6219699
Vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am 23. Februar die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. - Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen.
Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
"Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken", betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.
Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr zuverlässig gewährt.
Handicap International e. V. - Crossroads (https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/interessenvertretung/themen/) fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen.
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