In einem Münchner Park verletzte sich eine Hundebesitzerin beim Eingreifen in eine Rangelei zwischen ihrem Hund und zwei fremden Hunden. Die Haftpflichtversicherung der anderen Hundehalterin lehnte Schadenersatz ab, das Gericht sprach ihr schließlich aber zwei Drittel der Haftung zu. Eine Hundebesitzerin aus München wurde bei dem Versuch, ihre Hunde in einer Rangelei mit anderen Hunden zu schützen, verletzt und erhielt teilweise Schadenersatz sowie Schmerzensgeld zugesprochen. Das Amtsgericht (AG) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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