BERLIN (dpa-AFX) - Seit fast zwei Jahren streiten Länder und öffentlich-rechtliche Sender über die Höhe des Rundfunkbeitrags - und ein Ende ist nicht in Sicht. ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die letzte Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bislang nicht umgesetzt wurde, die Länder pochen auf Reformen und Nutzung von Rücklagen. Inmitten dieses Konflikts erscheint ein neuer Bericht der KEF.
Was steckt hinter dem Bericht?
Die KEF legt an diesem Freitag einen Zwischenbericht vor. In solchen Berichten prüft die Kommission, wie sich Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und Rücklagen der öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt haben. Auch zum Rundfunkbeitrag äußern sich die Experten.
Wie ist der Stand beim Rundfunkbeitrag?
Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Im 24. Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 vorgeschlagen. Weil nicht alle 16 Länder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe.
Gegen die ausgebliebene Erhöhung haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch in diesem Jahr gerechnet. Gleichzeitig pochen einige Länder auf den Einsatz von Rücklagen, während die Sender auf eine bedarfsgerechte Finanzierung ihres Programms bestehen.
Wie läuft das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags ab?
Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern.
Welche Rolle spielt der Rundfunkauftrag?
Die Bundesländer legen in Staatsverträgen fest, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gesellschaft leisten soll. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht. Es gilt in Deutschland per Grundgesetz die Rundfunk- und Pressefreiheit für Medien. Der Rundfunk muss staatsfern sein.
Was heißt das für die Beitragszahlerinnen und -zahler?
Vorläufig ändert sich der Beitrag nicht. Monatlich fallen weiterhin 18,36 Euro pro Haushalt an. Der Bericht kann jedoch die Debatte über mögliche Beitragserhöhungen, Reformen und Investitionen der Sender beeinflussen./svv/DP/zb
