Neugeborene können in der privaten Pflegetagegeldversicherung eines Elternteils nachversichert werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den eigenständigen Vertrag des anderen Elternteils besteht nicht, so das OLG München. Beide Verträge liefen beim selben Versicherer. Haben beide Elternteile mit gleichartiger Pflegetagegeldversicherung das Recht, ihr neugeborenes Kind in ihren jeweiligen Vertrag aufzunehmen? Zwei Gerichte stellten sich auf die Seite des Versicherers und lehnten die doppelte Kindernachversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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