STUTTGART (dpa-AFX) - Die CDU will keine Limo-Steuer auf gezuckerte Getränke für eine gesündere Ernährung bei Kindern und Jugendlichen. Der Bundesparteitag in Stuttgart lehnte einen entsprechenden Vorstoß des Landesverbands Schleswig-Holstein ab. Der Antrag sah vor, dass die CDU die Einführung einer Steuer auf Getränke mit hohem Zuckeranteil fordert. Sie sollte mit gestaffelten Sätzen Anreize setzen, den Zuckergehalt zu senken. Gefordert wurde darin auch eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energy-Drinks.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hatte in der Halle um Unterstützung geworben. Es brauche eine Steuer mit Lenkungswirkung, um "massiven gesundheitlichen Problemen" entgegenzuwirken, sagte der CDU-Politiker mit Blick etwa auf Übergewicht bei Kindern. Die christdemokratische Antwort seien nicht Verbote, sondern marktwirtschaftliche Instrumente.
Bundesratsinitiative
Schleswig-Holsteins CDU-Generalsekretär Lukas Kilian erklärte nach dem Beschluss, "auch wenn der Bundesparteitag unserem Anliegen nicht gefolgt ist, werden wir das Thema aus Schleswig-Holstein heraus weiter vorantreiben". Die schwarz-grüne Koalition habe für das Februar-Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtages in der kommenden Woche einen Antrag zum Verkauf von Energy-Drinks und zur Werbung für gesundheitsschädigende Produkte für Kinder eingebracht. Dieser fordere unter anderem eine Bundesratsinitiative für den Schutz von Kindergesundheit. In der Bundesratsinitiative solle eine gesetzliche Regelung eingebracht werden, die den Verkauf von Energy-Drinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren untersagt.
Vor dem Parteitag hatten 46 Mediziner- und Verbraucherverbände dafür geworben, dass sich die CDU für eine solche Zuckersteuer ausspricht. Der Appell wurde unter anderem von der Verbraucherorganisation Foodwatch, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und weiteren medizinischen Fachgesellschaften unterstützt. Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) hatte einer Zuckersteuer bereits eine Absage erteilt./sam/bk/mfi/poi/DP/zb
