In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 600 000 Transaktionen mit Wohnobjekten. Drei neue Urteile des Bundesfinanzhofs offenbaren, dass viele Immobilienkäufer bisher nichts von dieser versteckten Haftungsfalle wissen. Der Hintergrund Ein Grundstücksgeschäft muss nicht nur vom Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, sondern auch vom Erwerber an das Finanzamt gemeldet werden, damit dieses die unter Umständen fällige Grunderwerbsteuer festsetzen kann. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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