Die zweite Anleihegläubigerversammlung (AGV) nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) spielt in der Praxis eine besondere Rolle: Für die einen ist sie der rettende Hebel, wenn beim ersten Anlauf zu wenige Anleihegläubiger erscheinen; für die anderen ein pragmatisches Instrument, um mit reduziertem Quorum endlich Beschlüsse durchzubringen. Nicht selten wird sie dabei als eine Art "zweite Chance" ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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