Die BU-Klausel zur befristeten Anerkenntnis hat zu Jahresanfang in der Branche für Diskussionen gesorgt. Nun hat mit MORGEN & MORGEN ein weiteres Ratinghaus seine Einschätzung zu dem Thema gegeben - und merkt dabei an, dass die Klausel marktweit nur von geringer Relevanz ist. Zu Beginn des Jahres schlug eine Anpassung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Alte Leipziger hohe Wellen in der Branche. Es ging um die Regelung der "befristeten Anerkenntnis" bei Neuverträgen. Mit dieser Regelung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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