Der BFH erkennt eine Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als steuerlich zulässig an, wenn sie nur über Entgeltumwandlung finanziert wird - selbst ohne Probezeit oder kurz nach Gründung. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft kein erhebliches Mitfinanzierungsrisiko trägt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 19.11.2025 die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in mehreren Punkten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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