Eine Kapitalgesellschaft darf für ihre Geschäftsführer ein Höchstalter festlegen: Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass eine Altersgrenze von 70 Jahren rechtlich zulässig ist. Der Beschluss verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das AGG. Nicht jeder Anspruch auf Lebenszeit im Amt ist rechtlich durchsetzbar: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft für ihre Geschäftsführer ein Höchstalter von 70 Jahren festlegen darf, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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