Ab März macht es Sinn, sich um die Einkommensteuererklärung für 2025 zu kümmern. Diese wichtige Änderung in puncto Barzahlung ist dabei zu beachten. In der Einkommensteuererklärung werden von Finanzämtern ab sofort keine Barzahlungen von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen mehr anerkannt. Nur Überweisungen (mit Buchungsbestätigung oder Kontoauszug) sind hier als Nachweis akzeptiert. Kontoauszüge oder Buchungsbestätigungen müssen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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