Eine festverzinsliche Anleihe in ihre einzelnen Zahlungsströme zu zerlegen, kann steuerlich vorteilhaft sein. Doch ist der separate Handel mit daraus entstehenden Nullkupon-Anleihen zulässig? Darüber muss bald der Bundesfinanzhof entscheiden So funktioniert das Steuersparmodell Beim "Bondstripping" wird ein Rentenpapier, beispielsweise eine Bundesanleihe, in ihren "Mantel" (Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit) und die "Kupons" (Zinszahlungen) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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