Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Anteile an der im südlichen Baden-Württemberg im Straßenbau tätigen Stumpp-Gruppe, Balingen, durch die Strabag AG, Köln, unter der aufschiebenden Bedingung freigegeben, dass Stumpp sein Walzasphaltmischwerk in Zimmern vor Vollzug des Zusammenschlusses an einen unabhängigen Erwerber veräußert.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Strabag gehört zu den führenden Straßenbauunternehmen in Deutschland und betreibt ein dichtes Netz an Walzasphaltmischanlagen. Mit der vollständigen Übernahme der Stumpp-Gruppe mit ihren zwei Mischwerken würde Strabag im Raum zwischen Stuttgart und dem Bodensee so stark werden, dass nahezu die Hälfte des in der Region vermarkteten Walzasphalts auf dieses eine Unternehmen entfallen würde. Durch die Veräußerung des Werkes in Zimmern stellen wir sicher, dass in der Region weiterhin ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen."
Walzasphalt ist ein zentraler Baustoff für den Straßenbau. Er wird in Mischwerken produziert und muss wegen seiner Verarbeitungseigenschaften in der Regel innerhalb kurzer Zeit nach der Herstellung eingebaut werden. Transportentfernungen sind daher technisch und wirtschaftlich begrenzt. Entsprechend sind die betroffenen Märkte räumlich regional abzugrenzen.
Stumpp zählt in der Region zwischen Stuttgart und dem Bodensee zu den führenden Anbietern im Straßenbau. Das Unternehmen betreibt dort zwei Walzasphaltmischanlagen in Zimmern und Balingen und hält darüber hinaus Beteiligungen an Steinbrüchen.
Der Strabag-Konzern ist eines der größten Bauunternehmen Europas. In der von dem Zusammenschlussvorhaben betroffenen Region verfügt auch Strabag über mehrere Walzasphaltmischanlagen sowie über Beteiligungen an Steinbrüchen. Im Straßenbau gehört die Strabag im Tätigkeitsgebiet von Stumpp bislang nicht zu den führenden Anbietern.
Durch den angemeldeten Zusammenschluss würde Strabag zum überragenden Anbieter auf dem regionalen Markt für Walzasphalt aufsteigen und Marktanteile von deutlich über der Marktbeherrschungsvermutungsschwelle von 40 Prozent auf sich vereinen. Vier im relevanten Gebiet gelegene Mischwerke von Strabag und Stumpp liegen verkehrsgünstig entlang zentraler Verkehrsachsen und ergänzen sich räumlich in besonderer Weise. Die verbleibenden Wettbewerber - überwiegend mittelständische Unternehmen mit deutlich geringerer Finanzkraft - erreichen jeweils Marktanteile von unter 15 Prozent. Auch auf dem vorgelagerten Markt für gebrochenen Naturstein, vor allem aber auf dem nachgelagerten regionalen Markt für Straßenbauleistungen hätte sich die Marktstellung von Strabag durch die Übernahme spürbar verbessert.
Um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, haben die beteiligten Unternehmen angeboten, das Walzasphaltmischwerk in Zimmern vor Vollzug des Zusammenschlusses an einen geeigneten, unabhängigen Erwerber zu veräußern. Das Bundeskartellamt hat dieses Angebot im Rahmen eines Markttests eingehend geprüft und dabei auch andere Marktteilnehmer in der Region angehört. Nach dem Ergebnis der Prüfung ist die Veräußerung grundsätzlich geeignet, die drohende marktbeherrschende Stellung auf dem Regionalmarkt für Walzasphalt zu verhindern. Ohne das Werk in Zimmern bleibt der Marktanteil von Strabag deutlich unterhalb der gesetzlichen Vermutungsschwelle von 40 Prozent. Die wettbewerblichen Bedenken können vollständig ausgeräumt werden, wenn ein geeigneter Erwerber gefunden wird, der u. a. den dauerhaften Fortbestand der Asphaltmischanlage Zimmern erwarten lässt.
Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Strabag gehört zu den führenden Straßenbauunternehmen in Deutschland und betreibt ein dichtes Netz an Walzasphaltmischanlagen. Mit der vollständigen Übernahme der Stumpp-Gruppe mit ihren zwei Mischwerken würde Strabag im Raum zwischen Stuttgart und dem Bodensee so stark werden, dass nahezu die Hälfte des in der Region vermarkteten Walzasphalts auf dieses eine Unternehmen entfallen würde. Durch die Veräußerung des Werkes in Zimmern stellen wir sicher, dass in der Region weiterhin ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen."
Walzasphalt ist ein zentraler Baustoff für den Straßenbau. Er wird in Mischwerken produziert und muss wegen seiner Verarbeitungseigenschaften in der Regel innerhalb kurzer Zeit nach der Herstellung eingebaut werden. Transportentfernungen sind daher technisch und wirtschaftlich begrenzt. Entsprechend sind die betroffenen Märkte räumlich regional abzugrenzen.
Stumpp zählt in der Region zwischen Stuttgart und dem Bodensee zu den führenden Anbietern im Straßenbau. Das Unternehmen betreibt dort zwei Walzasphaltmischanlagen in Zimmern und Balingen und hält darüber hinaus Beteiligungen an Steinbrüchen.
Der Strabag-Konzern ist eines der größten Bauunternehmen Europas. In der von dem Zusammenschlussvorhaben betroffenen Region verfügt auch Strabag über mehrere Walzasphaltmischanlagen sowie über Beteiligungen an Steinbrüchen. Im Straßenbau gehört die Strabag im Tätigkeitsgebiet von Stumpp bislang nicht zu den führenden Anbietern.
Durch den angemeldeten Zusammenschluss würde Strabag zum überragenden Anbieter auf dem regionalen Markt für Walzasphalt aufsteigen und Marktanteile von deutlich über der Marktbeherrschungsvermutungsschwelle von 40 Prozent auf sich vereinen. Vier im relevanten Gebiet gelegene Mischwerke von Strabag und Stumpp liegen verkehrsgünstig entlang zentraler Verkehrsachsen und ergänzen sich räumlich in besonderer Weise. Die verbleibenden Wettbewerber - überwiegend mittelständische Unternehmen mit deutlich geringerer Finanzkraft - erreichen jeweils Marktanteile von unter 15 Prozent. Auch auf dem vorgelagerten Markt für gebrochenen Naturstein, vor allem aber auf dem nachgelagerten regionalen Markt für Straßenbauleistungen hätte sich die Marktstellung von Strabag durch die Übernahme spürbar verbessert.
Um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, haben die beteiligten Unternehmen angeboten, das Walzasphaltmischwerk in Zimmern vor Vollzug des Zusammenschlusses an einen geeigneten, unabhängigen Erwerber zu veräußern. Das Bundeskartellamt hat dieses Angebot im Rahmen eines Markttests eingehend geprüft und dabei auch andere Marktteilnehmer in der Region angehört. Nach dem Ergebnis der Prüfung ist die Veräußerung grundsätzlich geeignet, die drohende marktbeherrschende Stellung auf dem Regionalmarkt für Walzasphalt zu verhindern. Ohne das Werk in Zimmern bleibt der Marktanteil von Strabag deutlich unterhalb der gesetzlichen Vermutungsschwelle von 40 Prozent. Die wettbewerblichen Bedenken können vollständig ausgeräumt werden, wenn ein geeigneter Erwerber gefunden wird, der u. a. den dauerhaften Fortbestand der Asphaltmischanlage Zimmern erwarten lässt.
Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.
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