Der BGH hatte in einer Klage von Wohnungseigentümern zu einem steckengebliebenen Bauvorhaben zu entscheiden. Die Herstellung von nichttragenden Innenwände, Unterputz-Leitungen und der Anschluss an die zentrale Heizung können verlangt werden - unabhängig von der Zuordnung zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer bei einem nach Insolvenz des Bauträgers "steckengebliebenen Bau" von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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