Ein Arbeitnehmer stritt um seinen Anspruch auf Betriebsrente. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob er bereits während seiner Ausbildung als Betriebsangehöriger galt und somit noch vor der Kündigung der betrieblichen Rentenordnung in das bestehende bAV-System aufgenommen wurde. Sind Auszubildende "Betriebsangehörige" und haben sie daher Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV)? Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Streitpunkt war die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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