Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. März 2026, eine Abänderung des Mediengesetzes zur Aufhebung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk beschlossen.Zusätzlich wird die Revision genutzt, um im Mediengesetz eine spezialgesetzliche Regelung für die Entschädigung der Medienkommission und der Ombudsstelle zu schaffen.
Nach geltender Rechtslage ist politische Werbung im Rundfunk verboten, während sie in anderen Medien, wie Print- oder Onlinemedien, zulässig ist. Das Verbot politischer Werbung wurde bei der Schaffung des Mediengesetzes insbesondere mit dem Aspekt der vorhandenen Medienvielfalt begründet. Diese Argumentation ist angesichts der stark veränderten Medienlandschaft nicht mehr stichhaltig. Auch entspricht die aktuelle Rechtslage nicht dem Grundsatz der Technologie-Neutralität des Mediengesetzes. Mit der Gesetzesvorlage soll daher das Verbot politischer Werbung im Rundfunk aufgehoben werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. April 2026.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Stephan Jäger, Generalsekretär
T +423 236 76 83
stephan.jaeger@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938759
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. März 2026, eine Abänderung des Mediengesetzes zur Aufhebung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk beschlossen.Zusätzlich wird die Revision genutzt, um im Mediengesetz eine spezialgesetzliche Regelung für die Entschädigung der Medienkommission und der Ombudsstelle zu schaffen.
Nach geltender Rechtslage ist politische Werbung im Rundfunk verboten, während sie in anderen Medien, wie Print- oder Onlinemedien, zulässig ist. Das Verbot politischer Werbung wurde bei der Schaffung des Mediengesetzes insbesondere mit dem Aspekt der vorhandenen Medienvielfalt begründet. Diese Argumentation ist angesichts der stark veränderten Medienlandschaft nicht mehr stichhaltig. Auch entspricht die aktuelle Rechtslage nicht dem Grundsatz der Technologie-Neutralität des Mediengesetzes. Mit der Gesetzesvorlage soll daher das Verbot politischer Werbung im Rundfunk aufgehoben werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. April 2026.
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