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Flywire (FLYW): Befreiungsschlag nach dem Ausverkauf?

Bullen nehmen die 13-USD-Marke ins Visier!

Rückblick

Flywire ist ein Unternehmen, das im Bereich globaler Zahlungssoftware (besonders für Bildung, Gesundheitswesen und Reisen) tätig ist. Nach einem Ausverkauf zu Jahresbeginn, sprang die Aktie Ende Februar nach den Zahlen um rund 20 % nach oben.

Flywire-Aktie: Chart vom 04.03.2026, Kürzel: FLYW, Kurs: 12.85 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein Widerstand liegt im Bereich von 13 US-Dollar. Hier scheiterte die Aktie mehrfach. Ein Ausbruch darüber könnte den Weg Richtung 14 US-Dollar und darüber hinaus freimachen.

Mögliches bärisches Szenario

Die Marke um 12.50 US-Dollar ist aktuell entscheidend. Solange der Kurs darüber bleibt, ist das positive Szenario intakt. Bei Schwäche könnte die Aktie rasch das GAP bei rund 11.25 US-Dollar schließen.

Meinung

Flywire scheint den Turnaround zur Profitabilität zu meistern. Während das Makro-Umfeld (Visa-Thematik) schwierig bleibt, überzeugt das Unternehmen durch starkes Wachstum in neuen Nischen. Charttechnisch ist der jüngste Sprung ein positives Signal, muss aber durch einen Ausbruch über die 13-Dollar-Marke bestätigt werden.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.55 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 29.61 Mio USD
  • Meine Meinung zu Flywire ist neutral
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 05.03.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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