Nicht immer fallen Versicherungsnehmer und versicherte Person zusammen. Muss dann auch die versicherte Person beraten werden? Und wenn es eine Beratungspflicht für sie gibt, kann auch ein Beratungsverzicht rechtswirksam gestaltet werden? Darüber diskutieren Rechtsexperten. Ein Versicherungsvermittler schuldet seine Beratung grundsätzlich dem Versicherungsnehmer, also seinem unmittelbaren Vertragspartner. Doch wie ist die Lage, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind? ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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