Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seinen lange erwarteten Beschluss in dem Verfahren rund um Ladeinfrastruktur an deutschen Raststätten gefasst. Dabei hat das OLG dem Antrag von Fastned gegen die Autobahn GmbH des Bundes komplett stattgegeben. Das heißt: Die bisherige Vergabepraxis war nicht rechtens, der Bau von Ladesäulen an Raststätten muss künftig ausgeschrieben werden. Nach fast vier Jahren Verfahrensdauer ging es am Ende ganz schnell. In ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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